Testament und Erbrecht

Klare Verhältnisse schaffen, um den Familienfrieden zu bewahren – mit einem Testament legen Sie schon frühzeitig fest, wie Sie Ihren Nachlass verteilen möchten. Das ist besonders wichtig, wenn Sie einem nahestehenden Menschen etwas vermachen möchten, der nicht in der gesetzlichen Erbfolge steht. Sie müssen das Testament handschriftlich verfassen, wichtig sind außerdem Datum und Unterschrift. Informieren Sie Ihre Angehörigen, bei welcher Institution oder an welchem Ort Sie Ihr Testament hinterlegt haben, ebenso sollten Sie diesen in Ihrem Bestattungsvorsorgevertrag festhalten.

Hinterlassen Sie kein Testament, tritt nach dem deutschen Erbrecht die gesetzliche Erbfolge ein. Das sind in erster Linie die Kinder und Enkel, in zweiter und dritter Linie die übrigen Verwandten. Ehepartner genießen Sonderrechte. Wem welche Anteile zustehen, ist sehr unterschiedlich und daher im Erbrecht ganz genau geregelt.

Bitte beachten Sie:
Diese Erklärung ist keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.

Unser Tipp:

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz erhalten Sie eine kostenlose Broschüre über das Thema Erbrecht.