Betreuungsvollmacht

Es ist immer gut zu wissen, dass man auch in kritischen Situationen das bekommt, was man möchte. Neben der Patientenverfügung sind sowohl eine Vorsorgevollmacht als auch eine Betreuungsverfügung von großem Wert.

Eine Vorsorgevollmacht regelt die gesetzliche Vertretung in allen Belangen. Sie bestimmen einen Menschen Ihres Vertrauens, der als Bevollmächtigter alle Rechtsgeschäfte in Ihrem Namen übernimmt, sollten Sie nicht mehr handlungsfähig seien.

Sollten Sie in einer Situation sein, in der Sie nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen, bestimmt das Betreuungsgericht einen Bevollmächtigten. Damit genau diese Aufgabe aber ein Mensch übertragen bekommt, dem Sie voll und ganz vertrauen, braucht es eine Betreuungsverfügung, in der Sie die gewünschte Person benennen. Der Bevollmächtigte darf allerdings erst dann aktiv werden, wenn das Betreuungsgericht zustimmt.

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